Fischen am noch jungen Hinterrhein und dessen Nebenflüsse sowie an unseren unzähligen Bergseen ist erholsam und meditativ. Da ist's echt egal, wenn keiner anbeisst. Auch für Fliegenfischer ist das Gebiet ein wahres Eldorado.
Saison
Die Hauptfischereisaison im Kanton Graubünden und somit auch in der Destination Viamala dauert vom 1. Mai bis zum 15. September und an stehenden Gewässern bis und mit 15. Oktober. Für die Ausübung der Fischerei in Graubünden ist ein Patent (variable Gültigkeitsdauer) erforderlich.
Gewässer mit abweichenden jährlichen Fangzeiten:
Destination Viamala / Hinterrhein: Einmündung Albula bis zur Stahlbrücke Schloss Reichenau (208 bis 209) darf zusätzlich vom 1. Februar bis und mit 31. März befischt werden.
Lizenzausgabe
Offline | |||
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Thusis | Banzer Sport | Neudorfstrasse 52 | +41 81 651 09 01 |
Rothenbrunnen | Fischereiaufseher | Curdin Meiler | +41 81 655 16 59 |
Avers-Pürt | Wildhüterin | Claudia Kunfermann | +41 78 853 66 40 |
Online | |||
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Amt für Jagd & Fischerei | Webshop Lizenzen | 7000 Chur | +41 81 257 38 92 |
Preise
Touristisch relevante Lizenzen für Gäste mit Wohnsitz ausserhalb Graubündens | |
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15 Tage | 235.00 CHF |
7 Tage | 141.00 CHF |
1 Tag | 46.00 CHF |
Fischereibedarf
Private Fischereigewässer "Surettaseen"
Die Surettaseen stehen unter Pacht vom Fischereiverein Rheinwald und erfordern eine spezielle Lizenz. Diese kann neu direkt bei den Bergseen an der Infotafel mittels QR Code bezogen werden. Zu beachten sind auch die privaten Fischereibetriebsvorschriften.
Gewässerkarte
Um die Fischereistatistik zu führen benötigt man die Gewässerkarte, damit das Amt für Jagd und Fischerei des Kanton Graubünden die Entnahme der Gewässernummer zuordnen kann. Unter folgendem Link gelangen Sie zu digitalen Karte.